Wagen umziehen
Re: Wagen umziehen
Ok - ich glaube, ich habs begriffen... Wenn man den Wagen als solchen betrachtet, dann kann er eigentlich nur innerhalb einer Stadt oder auf Straßen fahren - richtig? Ich kann also nur aus einer Stadt raus, wenn da eine Straße reingeht. Habe ich den Wagen z.B. auf einer Kleinstadt stehen, die nur aus zwei Stadthälften besteht, und sonst Wiese, kann der Wagen nicht umgezogen werden.
Wie ist das mit den Straßen - diese "T-Kreuzug", mit dem Gebüsch in der Mitte. Kann der Wagen dort abbiegen, oder ist hier der Weg am Gebüsch zu Ende?
Folgendes hatten wir gestern Abend (siehe Bild). Ich habe mit dem roten Meeple die Straße des gelben Wagen beendet. Nun war die Frage, ob der gelbe Wagen auf die offene Stadt rechts oder die offene Straße rechts umziehen kann?
Wenn ich das nun richtig verstanden habe -> Nein! Der Wagen kommt über die Brückenkreuzung bis zur umgelegten Fähre, dann ist Schluss - stimmts? Also musste der Wagen zurück zum Besitzer... Eigentlich ganz einfach...
Gruß Dietmar
Wie ist das mit den Straßen - diese "T-Kreuzug", mit dem Gebüsch in der Mitte. Kann der Wagen dort abbiegen, oder ist hier der Weg am Gebüsch zu Ende?
Folgendes hatten wir gestern Abend (siehe Bild). Ich habe mit dem roten Meeple die Straße des gelben Wagen beendet. Nun war die Frage, ob der gelbe Wagen auf die offene Stadt rechts oder die offene Straße rechts umziehen kann?
Wenn ich das nun richtig verstanden habe -> Nein! Der Wagen kommt über die Brückenkreuzung bis zur umgelegten Fähre, dann ist Schluss - stimmts? Also musste der Wagen zurück zum Besitzer... Eigentlich ganz einfach...
Gruß Dietmar
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Re: Wagen umziehen
Ja, die Straße ist bereits fertig gestellt, wo diese am See (ohne Fähranbindung) endet.D. Maute hat geschrieben:Folgendes hatten wir gestern Abend (siehe Bild). Ich habe mit dem roten Meeple die Straße des gelben Wagen beendet. Nun war die Frage, ob der gelbe Wagen auf die offene Stadt rechts oder die offene Straße rechts umziehen kann?
Wenn ich das nun richtig verstanden habe -> Nein!
Der Wagen kommt über die Brückenkreuzung bis zur umgelegten Fähre, dann ist Schluss - stimmts? Also musste der Wagen zurück zum Besitzer... Eigentlich ganz einfach...
Es ist auch keine andere Straße oder Stadt in benachtbarter Umgebung.
Der Wagen kommt zurück zu dem Spieler. Der Spieler (gelb) erhält für die fertige Stadt 7 Punkte.
Ja, doch er kann auch auf ein Kloster gefahren werden, wenn das Kloster innerhalb von Stadtmauern ist oder eine Straße direkt beim Kloster endet.D. Maute hat geschrieben:Ok - ich glaube, ich habs begriffen... Wenn man den Wagen als solchen betrachtet, dann kann er eigentlich nur innerhalb einer Stadt oder auf Straßen fahren - richtig?
Ja, die Straße muß an den Stadtmauern enden - also nicht dran vorbei im Bogen weitergehen.D. Maute hat geschrieben:Ich kann also nur aus einer Stadt raus, wenn da eine Straße reingeht.
Ja, der Wagen geht dann direkt zurück zum Spieler. Der Spieler erhält für diese Stadt 4 Punkte.D. Maute hat geschrieben:Habe ich den Wagen z.B. auf einer Kleinstadt stehen, die nur aus zwei Stadthälften besteht, und sonst Wiese, kann der Wagen nicht umgezogen werden.
Das Gebüsch und auch die kleinen Bauernhöfe, trennen die Straßen in verschiedene Straßenabschnitte.D. Maute hat geschrieben:Wie ist das mit den Straßen - diese "T-Kreuzug", mit dem Gebüsch in der Mitte. Kann der Wagen dort abbiegen, oder ist hier der Weg am Gebüsch zu Ende?
Oft sind dies auch Kreuzungen.
Als klassische "T-Kreuzung" ist hier das Gebüsch.
Wenn ein benachbarter Straßenabschnitt noch nicht abgeschlossen ist und auch noch nicht besetzt ist, kann der Wagen zu der benachbarten Straße fahren und brauch nicht vom Spielfeld runtergenommen werden.
Re: Wagen umziehen
Vollig richtig verstanden!!
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Re: Wagen umziehen
Oh, da war wieder jemand schneller....
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Re: Wagen umziehen
öhm... ok - und ich dachte, ich hätte es begriffen *lach*...Das Gebüsch und auch die kleinen Bauernhöfe, trennen die Straßen in verschiedene Straßenabschnitte.
Oft sind dies auch Kreuzungen.
Als klassische "T-Kreuzung" ist hier das Gebüsch.
Wenn ein benachbarter Straßenabschnitt noch nicht abgeschlossen ist und auch noch nicht besetzt ist, kann der Wagen zu der benachbarten Straße fahren und brauch nicht vom Spielfeld runtergenommen werden.
Also - die oberen Antworten sind alle klar, bis eben auf den letzten Fall. Straßenkreuzungen (T-Kreuzungen) mit kleinen Gehöften und dem Buschwerk drauf stellen also kein Hindernis für den Wagen dar - gut. Der Wegelagerer findet dort sein Ende, der Wagen findet dort ebenfalls sein Ende (für die Wertung der Straße), darf jedoch dort umziehen - das ist unlogisch, denn eigentlich ist die Straße ja dort zu Ende und von der anderen getrennt. Der Wagen müsste ja dann kurz über die Wiese oder durch den Busch fahren...
Das mit dem Kloster ist auch klar - wenn die Straße ans Kloster heranführt (hinein), dann darf der Wagen dort hinfahren. Wie war das doch gleich mit dem Bazar oder dem Turm? Diese Bauwerke sind zu groß, um daran "vorbei zu fahren"? Aber alle anderen Straßenkreuzungen gehen? Nun gut, das könnte man sich so merken...
Danke!
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Re: Wagen umziehen
Was Kreuzungen sind und Straßenabschnitte, das findest Du in den Grundregelwerk vom Basisspiel Carcassonne.
Das Gebüsch und auch die kleinen Bauernhöfe sind keine eigenständige Gebiete. Sie sind Bestandteil von dem Gebiet "Straße". Sie trennen Straßen in verschiedene Straßenabschnitte.
Das Gebüsch und auch die kleinen Bauernhöfe sind keine eigenständige Gebiete. Sie sind Bestandteil von dem Gebiet "Straße". Sie trennen Straßen in verschiedene Straßenabschnitte.
Re: Wagen umziehen
Ok, dann muss ich dort eben auch nochmal nachlesen - aber hier mal auf die Schnelle vier Karten:
1.) Die 4'er-Kreuzung mit den kleinen Häusern - darf hier der Wagen von einer Straße kommend auf eine andere umsetzen?
2.) Die 3'er-Kreuzung mit dem Gehöft - darf hier der Wagen durch?
3.) Ins Kloster dürfte er rein - angenommen, hier sitzt ein fremder Mönch drin - darf der Wagen auf eine andere Straße umziehen?
4.) Die Busch-Kreuzung - hier darf er umsetzen.
1.) Die 4'er-Kreuzung mit den kleinen Häusern - darf hier der Wagen von einer Straße kommend auf eine andere umsetzen?
2.) Die 3'er-Kreuzung mit dem Gehöft - darf hier der Wagen durch?
3.) Ins Kloster dürfte er rein - angenommen, hier sitzt ein fremder Mönch drin - darf der Wagen auf eine andere Straße umziehen?
4.) Die Busch-Kreuzung - hier darf er umsetzen.
Re: Wagen umziehen
zu 1) 2) und 4): ja
zu 3) er darf nur bis zum Kloster, nicht auf eine andere Straße, egal ob mit oder ohne Mönch!
zu 3) er darf nur bis zum Kloster, nicht auf eine andere Straße, egal ob mit oder ohne Mönch!
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Re: Wagen umziehen
Ja, es ist eine Kreuzung - eine Straße wird beendet, Wertung dieser Straße und anschließend darf der Wagen über die Kreuzung fahren auf einem anderen Straßenabschnitt.D. Maute hat geschrieben:1.) Die 4'er-Kreuzung mit den kleinen Häusern - darf hier der Wagen von einer Straße kommend auf eine andere umsetzen?
Ja, es ist eine Kreuzung - eine Straße wird beendet, Wertung dieser Straße und anschließend darf der Wagen über die Kreuzung fahren auf einem benachbarten Straßenabschnitt.D. Maute hat geschrieben:2.) Die 3'er-Kreuzung mit dem Gehöft - darf hier der Wagen durch?
Nein, denn das benachbarte Gebiet ist das Kloster, wenn dieses besetzt ist, kommt der Wagen nach Wertung zum Spieler zurück.D. Maute hat geschrieben:3.) Ins Kloster dürfte er rein - angenommen, hier sitzt ein fremder Mönch drin - darf der Wagen auf eine andere Straße umziehen?
Ja, es ist eine Kreuzung - eine Straße wird beendet, Wertung dieser Straße und anschließend darf der Wagen über die Kreuzung fahren auf einem anderen Straßenabschnitt.D. Maute hat geschrieben:4.) Die Busch-Kreuzung - hier darf er umsetzen.
Re: Wagen umziehen
Ok - Danke, jetzt müsste es sitzen!
Kloster=Gebiet
Stadt=Gebiet
Straße=Gebiet
Der Wagen dürfte dann, sofern das Kloster frei ist, ins Kloster ziehen. Wenn das Kloster dann abgeschlossen und gewertet wäre, dürfte der Wagen dann auf eine der anderen beiden Straßen umziehen, sofern diese noch nicht besetzt sind. So langsam wird ein Schuh draus *lach*
Danke nochmal!
Gruß Dietmar
PS: Bazar=Gebiet, Turm=Gebiet, -> Nix durchfahren...
Kloster=Gebiet
Stadt=Gebiet
Straße=Gebiet
Der Wagen dürfte dann, sofern das Kloster frei ist, ins Kloster ziehen. Wenn das Kloster dann abgeschlossen und gewertet wäre, dürfte der Wagen dann auf eine der anderen beiden Straßen umziehen, sofern diese noch nicht besetzt sind. So langsam wird ein Schuh draus *lach*
Danke nochmal!
Gruß Dietmar
PS: Bazar=Gebiet, Turm=Gebiet, -> Nix durchfahren...
Re: Wagen umziehen
Genau so ists richtig.D. Maute hat geschrieben:...
Der Wagen dürfte dann, sofern das Kloster frei ist, ins Kloster ziehen. Wenn das Kloster dann abgeschlossen und gewertet wäre, dürfte der Wagen dann auf eine der anderen beiden Straßen umziehen, sofern diese noch nicht besetzt sind.
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Re: Wagen umziehen
Halleluia *grins*
Re: Wagen umziehen
Ich habe mir den gesamten Thread durchgelesen und wünschte mir eine solche bebilderte Aufzählung der diversen Möglichkeiten eigentlich bereits in den HiG-Anleitungen, da speziell der Wagen wirklich nicht einfach zu kapieren ist. Toll!
Ich verstehe nur folgendes bezüglich sogenannter Funktions-"Gebiete" (Jahrmarkt, Basar, Kornkreis) nicht.
(Und soweit ich das sehe, geht es zumindest Heiko69 ähnlich)
- Jahrmarkt: KA, KB
- Basar: B8C, B8E
- Kornkreise: Min4KK
MIR IST SCHON KLAR, dass der Wagen (mittels der Straßenzufahrt) NICHT DIREKT AUF ein solches Funktions-"Gebiet" fahren kann, da ja Gefolgsmänner darauf auch nicht gesetzt werden dürfen. (Es steht ohnehin in der Regel, dass man den Wagen nur in Straße, Stadt oder Kloster setzten bzw. versetzen darf.)
ABER warum der Wagen diese nicht von einem zum benachbarten Straßenabschnitt "überspringen" kann/darf leuchtet mir nicht ganz ein.
Auf den Wagen bezogen teilen diese ja nur die einzelnen Straßenabschnitte voneinander - genauso wie Kreuzungen (Gebüsch, Bauernhof, Dorf).
Aber warum soll der Wagen durch Kreuzungen fahren können (diese quasi überspringen können) aber nicht durch bzw. über die Funktions-"Gebiete" zum benachbarten Straßenabschnitt dürfen? Wo ist hier der Unterschied und wo steht das offiziell? Ich sehe nämlich in Hinblick auf den Wagen keinerlei Unterschiede zwischen Kreuzungen (Gebüsch, Bauernhof, Dorf) und Funktions-"Gebieten" (Jahrmarkt, Basar, Kornkreis). Auf beiden stehen keine Gefolgsmänner und beide schließen Straßen bzw. trennen Straßen voneinander.
Dass man bei dem Jahrmarkt-Plättchen KJ und bei den beiden Kornkreis-Plättchen Min5KK und Min6K NICHT mit dem Wagen über den Jahrmarkt bzw. das Kornkreisfeld von einer in die andere Stadt fahren kann leuchtet mir ein da dort KEINE STADTTORE zu sehen sind.
**********************
Bezüglich Turmbauplätze, Burgen (8.EW), Abtei (5.EW):
Diese dürfen vom Wagen nicht übersprungen werden ist klar.
1.) Darf der Wagen auf einen mit Turmteil belegten Turmbauplatz (jedoch ohne Gefolgsmann) und diesen somit also quasi abschließen?
1.a) Und wie ist das bei den Plättchen TC und TP?
2.) Darf der Wagen auf eine freies Burgplättchen fahren sofern eine Straße zu diesem führt?
Ist für mich ja beides ähnlich wie beim Kloster mit Straßenzufahrt.
3.) Darf der Wagen auf eine Abtei (5.EW)?
**********************
Darf der Wagen auf eine Kultstätte? (Ich denke ja - d.h. es ist wie beim Kloster)
**********************
Ich verstehe nur folgendes bezüglich sogenannter Funktions-"Gebiete" (Jahrmarkt, Basar, Kornkreis) nicht.
(Und soweit ich das sehe, geht es zumindest Heiko69 ähnlich)
Diese Problematik betrifft übrigens nur folgende 5 Plättchen:kettlefish hat geschrieben: Der Wagen kann nicht andere Gebiete "überspringen" um dann weiterzufahren.
Hier sind z.B. Gebiete gemeint, die eine Funktion auslösen, wo aber keine Figur auf diesem Gebiet steht:
- Jahrmarkt
- Basar
- Kornkreise
- Jahrmarkt: KA, KB
- Basar: B8C, B8E
- Kornkreise: Min4KK
MIR IST SCHON KLAR, dass der Wagen (mittels der Straßenzufahrt) NICHT DIREKT AUF ein solches Funktions-"Gebiet" fahren kann, da ja Gefolgsmänner darauf auch nicht gesetzt werden dürfen. (Es steht ohnehin in der Regel, dass man den Wagen nur in Straße, Stadt oder Kloster setzten bzw. versetzen darf.)
ABER warum der Wagen diese nicht von einem zum benachbarten Straßenabschnitt "überspringen" kann/darf leuchtet mir nicht ganz ein.
Auf den Wagen bezogen teilen diese ja nur die einzelnen Straßenabschnitte voneinander - genauso wie Kreuzungen (Gebüsch, Bauernhof, Dorf).
Aber warum soll der Wagen durch Kreuzungen fahren können (diese quasi überspringen können) aber nicht durch bzw. über die Funktions-"Gebiete" zum benachbarten Straßenabschnitt dürfen? Wo ist hier der Unterschied und wo steht das offiziell? Ich sehe nämlich in Hinblick auf den Wagen keinerlei Unterschiede zwischen Kreuzungen (Gebüsch, Bauernhof, Dorf) und Funktions-"Gebieten" (Jahrmarkt, Basar, Kornkreis). Auf beiden stehen keine Gefolgsmänner und beide schließen Straßen bzw. trennen Straßen voneinander.
Dass man bei dem Jahrmarkt-Plättchen KJ und bei den beiden Kornkreis-Plättchen Min5KK und Min6K NICHT mit dem Wagen über den Jahrmarkt bzw. das Kornkreisfeld von einer in die andere Stadt fahren kann leuchtet mir ein da dort KEINE STADTTORE zu sehen sind.
**********************
Bezüglich Turmbauplätze, Burgen (8.EW), Abtei (5.EW):
Diese dürfen vom Wagen nicht übersprungen werden ist klar.
1.) Darf der Wagen auf einen mit Turmteil belegten Turmbauplatz (jedoch ohne Gefolgsmann) und diesen somit also quasi abschließen?
1.a) Und wie ist das bei den Plättchen TC und TP?
2.) Darf der Wagen auf eine freies Burgplättchen fahren sofern eine Straße zu diesem führt?
Ist für mich ja beides ähnlich wie beim Kloster mit Straßenzufahrt.
3.) Darf der Wagen auf eine Abtei (5.EW)?
**********************
Darf der Wagen auf eine Kultstätte? (Ich denke ja - d.h. es ist wie beim Kloster)
**********************
Re: Wagen umziehen
zu 1.) Nein. Da ein Turm weder eine Straße noch eine Stadt noch ein Kloster ist. Wagen-Regel:Hans hat geschrieben:1.) Darf der Wagen auf einen mit Turmteil belegten Turmbauplatz (jedoch ohne Gefolgsmann) und diesen somit also quasi abschließen?
1.a) Und wie ist das bei den Plättchen TC und TP?
2.) Darf der Wagen auf eine freies Burgplättchen fahren sofern eine Straße zu diesem führt?
Ist für mich ja beides ähnlich wie beim Kloster mit Straßenzufahrt.
3.) Darf der Wagen auf eine Abtei (5.EW)?
- Er darf auf eine Straße, eine Stadt oder ein Kloster gesetzt werden, auf dem noch keine andere
Figur steht.
Er darf bei diesen Kärtchen natürlich in die Stadt fahren.
zu 2.) Da der Wagen nicht auf einen Turmplatz darf (siehe Anwort zu 1.)), nützt auch die Straße nichts.
zu 3.) Da der Wagen in derselben Erweiterung "erschienen" ist wie die Abtei und der Wagen nur auf eine Straße, eine Stadt oder ein Kloster gesetzt werden darf: Nein. Die Abtei wäre wohl mit aufgeführt worden, wenn der Wagen auch dorthin dürfte.
So interpretiere ich die Regeln ...
P.S. Mit meinem realen Wagen fahre ich auch über Kreuzungen, auf einen Bauernhof oder durch ein Dorf, aber in aller Regel sind Gebiete wie Jahrmärkte oder Basare für den Durchgangsverkehr gesperrt! ;)
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Re: Wagen umziehen
Das heißt durch den Satz "Der Wagen darf nur auf eine Straße, eine Stadt oder ein Kloster gesetzt werden." ist ausgeschlossen das dieser noch wo anders steht.
Bezüglich der Abtei habe ich aber soeben folgendes im Forum gefunden. Lies mal hier den letzten Satz:
viewtopic.php?f=45&t=446#p4971
Da müsste man obigen Satz einfach ergänzen, dass auch alles was gleich wie ein Kloster gewertet wird, dazuzählt. Also der Wagen darf auch auf Abtei und Kultstätte gesetzt werden, oder?
Bezüglich der Abtei habe ich aber soeben folgendes im Forum gefunden. Lies mal hier den letzten Satz:
viewtopic.php?f=45&t=446#p4971
Da müsste man obigen Satz einfach ergänzen, dass auch alles was gleich wie ein Kloster gewertet wird, dazuzählt. Also der Wagen darf auch auf Abtei und Kultstätte gesetzt werden, oder?