ich muss leider noch einmal den Abt aufgreifen. Ich habe einige alte Beiträge bereits durchforstet, habe aber das Gefühl, dass das Ganze noch nicht abschließend geklärt ist - vielleicht ist mir aber auch der entsprechende Hinweis entgangen.
Es ging ja darum, ob man den Abt zurücknehmen darf, wenn man ein beliebiges Kärtchen oder eines mit Kloster bzw. Garten legt.
Folgendes habe ich hier im Forum gefunden:
Dieser Beitrag war vom Februar 2015. Wenn also damals im Regelwerk ein Textfehler bestand, warum wurde dieser im neuen Regelheft der BigBox 2017 nicht geändert?und habe heute folgende offizielle Antwort seitens HiG erhalten:
Hallo,
es ist tatsächlich ein Fehler in der Regel. Aber nicht so, wie Sie denken. Der Text am Beispiel müsste lauten: "Du legst ein Plättchen an, setzt aber keinen Meeple ein…". Es ist egal, ob ein Plättchen einen Garten hat, oder nicht. Der Abt darf immer zurück genommen werden.
Viele Grüße,
Michael Fronia
Dort heißt es nämlich immer noch: "Wann immer du bei Aktion 2 keinen Meeple einsetzt, darfst du deinen Abt vom Spielfeld in deinen Vorrat zurücknehmen."
Und Aktion 2 zwei ist eindeutig: "Wenn du ein Plättchen mit Kloster oder Garten gelegt hast,..."
Bin auf das Problem mal wieder durch die App gestoßen, denn dort kann man den Abt auch zurückholen, wenn das gesetzte Plättchen kein Kloster/Garten hat.
Bisher haben wir es genau nach der Beschreibung gespielt (Plättchen musste Kloster oder Garten enthalten).
Gibt es mittlerweile neuere Informationen?
Liebe Grüße
Jogi