Hier folgen nun Fragen in
BLAU und Antworten in SCHWARZ aus dem HiG-Chat:
In
ROT werde ich offene Punkte / Ungeklärtheiten aufführen als
Anmerkungen:
David, 04.06.2011 09:41:
Hi
ich habe gestern mal wieder gespielt, auch mit dem Phantom^^, und dabei kamen zwei Fragen auf.
1. Es gab ja vor kurzem die Diskussion mit dem Drachen und dem Startfeld. Darf der Gutshof mit an die Karte mit dem Schicksalsrad gelegt werden (oder halt Startkarte)?
und wichtiger noch:
2. Kann das Phantom mit dem Zaubergang kombiniert werden, also ein Gefolgsmann auf die Karte mit dem Zaubergang selbst und das Phantom (oder andersherum) in ein offenes Gebiet gesetzt werden?
MfG
David
Christian H., 06.06.2011 10:43:
Hi David,
die Fragen sind mir noch nicht untergekommen und daher hab ich auch nur meine eigene Auslegung der Regeln. Sobald der Verlag meine letzten Fragen beantwortet hat, werde ich die beiden Fragen nachschieben.
Meinem Regelverständnis entsprechend:
2. Legst du ein Zaubergang, dann kannst du diesen mit einem GFM (also auch das Phantom) nutzen. Also diesen in ein offenes & unbesetztes Gebiet auf ein (vorher von einem Spieler gelegtes) Plättchen setzen. Die Zusatzregel, dass du das Phantom zusätzlich zum normalen GFM auf ein anderes Gebiet des Plättchens setzen kannst gilt natürlich weiterhin. Du kannst den GFM also auf ein Gebiet auf der Zaubergang-Karte setzen. Der Zaubergang steht (für meine Regelauffassung) nur stellvertretend für das offene unbesetzte Gebiet ... und dann das Phantom noch auf ein anderes Gebiet der Karte (also auch den Zaubergang benutzen).
Fazit: Ja. Ich würde aber nur einmal die Nutzung des Zaubergangs erlauben. WEIL du würdest den Zaubergang sonst zweimal nutzen, denn auch wenn er nur stellvertretend fungiert und wenn der erste GFM das eine Gebiet schon besetzt, dann steht der Zaubergang autom. für ein anderes offenes & unbesetztes Gebiet, da das Gebiet des ersten GFM nicht mehr unbesetzt ist und eigentlich nicht mehr in die Auswahl kommen würde. Das ist natürlich eine Erbsenzähler-Frage aber Zaubergang nutzen sollte nur einmal funktionieren.
(In der Historie sind die Zaubergänge einfache unterirdische Tunnel gewesen um in Städte usw. zu gelangen, damit man Feinde umgehen konnte. Einmal angelegt waren diese natürlich nicht flexibel zu andere Städte umzuleiten.
1.
A: Die Gebiete der Startkarten zählen bei der Wertung ja auch mit.
B: Du kannst den nur setzen, wenn sich 4 Plättchen mit grünen Ecken berühren. = Du musst neue (2 beim Schicksalsrad und Stadt Carcassonne; 1 neues beim Fluss1/2; 3 beim normalen Startteil) Plättchen anlegen um den Gutshof setzen zu können.
C: Du setzt den Gutshof nicht direkt auf ein Plättchen (und damit auch nicht auf die Startplättchen), weswegen auch der Drache nix machen kann, da der Gutshof nicht eindeutig auf einem Plättchen steht. Die Burg kannst du samt Burg-Ritter auch auf das Stadtteil auf dem normalen Start-Plättchen legen anstelle 4 Punkte für die Mini-Stadt zu bekommen.
Mein Fazit: Ja, man darf den Gutshof auch setzen, wenn sich 1 oder mehrere Wiesen-Ecken auf Startplättchen befinden.
Ich hoffe das logisch und nachvollziehbar erklärt zu haben.
Gruß
Christian H.
David, 08.06.2011 09:40:
@ Christian h: danke für die ausführliche Antwort, klingt logisch und so haben wir auch gespielt...
auf die Idee den Zaubergang 2mal zu benutzen, kam ich gar nicht
Christian H., 08.06.2011 13:28:

Hi David,
rein regeltechnisch steht nirgendwo, dass man einen Zaubergang nur einmal nutzen darf. Da man das Gebiet nutzt wäre es auch möglich zwei mal den Zaubergang zu nutzen (macht ihn aber zu mächtig)
Auch frag ich mich gerade, ob beim Phantom absichtlich geschrieben wurde, dass man nach dem ersten GFM das Phantom als zweiten GFM setzen darf, oder ob auch die Kombi: Turmteil + Phantom ginge.
Oder ob es geht, einen Turm mit einem GFM abschließen und dann das Phantom auf die soeben angelegte Karte zu setzen. Ganz streng gesehen muss man das Phantom in ein anderes Gebiet des gerade angelegten Plättchens setzen, wenn möglich oder gar nicht. (Spielregeltext: "In
seinem Zug darf ein Spieler dieses
Phantom als 2. Gefolgsmann
auf die gelegte Karte stellen.")
Eigentlich unscharf definiert, denn der 1. GFM bleibt bei der Nutzung des Zauberganges nicht auf der Karte stehen.
Gruß
Christian H.
Holydark, 08.06.2011 13:38:
Nun wenn man die Regeln bedenkt, so gilt ja für GFM 1 un dGFM 2 aka Phantom das gleiche.
Lege ich den GFM auf einen Zaubergang, so kann dieser den nutzen. Warum also net auch der GFM. Gibt dann halt 2 Wege zu den der Gang führt.
Aber beim Turm steht ja dabei dass man statt einem GFM ein Turmteil setzen darf. Somit ist ja das Phantom eh außen vor.
genau so sehe ich es mit Turm abschließen & Phantom setzen. Da wie Christian oben schon geschrieben hat man das Phantom auf die gelegte Karten legen kann. Wenn man einen Turm abschließt legt man keine Karte an.
So mal mein Verständnis grade.
Christian H., 08.06.2011 14:33:
Hi Holydark:
eigentlich hast du natürlich recht, jedoch muss ich sagen, dass wenn der Zaubergang stellvertretend für ein offenes + freies Gebiet ... steht, dann steht da sozusagen schon der 1. GFM drin und man darf in jedes Gebiet ja nur einen GFM stellen. Nur dadurch ist das doppelte Nutzen von Gebieten ausgeschlossen.
Und wenn du ehrlich bist ist eines der 6 Zaubergang-Plättchen einfach absolut übermächtig, wenn man mit beiden reindarf.
Ich warte da gerne auf Antwort vom Verlag.
Gruß
Christian H.