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Baumeister und die Fähre

Verfasst: Mo 1. Apr 2013, 16:00
von Blackline2008
Hallo, hier eine weitere Frage bei der mir die Regeln nicht weiterhelfen.

Wenn ich z. B. eine Fähre so umlege das der gegnerische oder auch mein Baumeister nicht mehr mit einem GFM verbunden ist, muss der Baumeister dann vom Feld?

Gruß black

Re: Baumeister und die Fähre

Verfasst: Mo 1. Apr 2013, 17:50
von Fritz_Spinne
Ich hätte den Baumeister gar nicht auf ein Wegstück gestellt, das nur über eine Fähre mit einem Gefolgsmann verbunden ist.

Soweit ich weiß, kam diese Frage noch nirgends auf, vielleicht gibt es sie in Verbindung mit einem Tunnel, aber dort kann die Verbindung ja nicht mehr gekappt werden, also ist es eine andere Situation.

Ich denke, man sollte den Baumeister dann vom Weg nehmen - oder vorher mit den Spielern absprechen, dass ein Baumeister nicht "hinter" die Fähre gestellt werden darf.

Re: Baumeister und die Fähre

Verfasst: Mo 1. Apr 2013, 18:23
von kettlefish
Blackline2008 hat geschrieben:Hallo, hier eine weitere Frage bei der mir die Regeln nicht weiterhelfen.

Wenn ich z. B. eine Fähre so umlege das der gegnerische oder auch mein Baumeister nicht mehr mit einem GFM verbunden ist, muss der Baumeister dann vom Feld?

Gruß black
Der Baumeister darf nicht ohne Gefolgsmann auf der Straße stehen. Er geht zum jeweiligen Spieler zurück.

Re: Baumeister und die Fähre

Verfasst: Do 4. Apr 2013, 23:42
von Christian H.
Würde ich auch so sehen. Eine andere Regelung würde meiner Meinung nach der Logik widersprechen. Schweine müssen ja auch entfernt werden, wenn der Bauer von der Wiese entfernt wird, gleiches bei Rittern wenn die durch das Burgfräulein entfernt werden.
Der Zug ist aber schon arg fies ;-)

Re: Baumeister und die Fähre

Verfasst: Fr 10. Mai 2013, 13:07
von kettlefish
Telefonat mit HiG - Georg Wild - 10 05 2013

Wenn durch das Umlegen der Fähre zwei verschiedene Straßen entstehen und somit der Baumeister ohne Gefolgsmann auf einer der Straßen steht, geht dieser Baumeister zu seinem Besitzer zurück. Dabei ist es unerheblich ob der Gefolgsmann noch auf der anderen Straße steht.