deutsche klöster, fluggeräte und fest

Antworten
Benutzeravatar

Themen Autor
zeus
Carcassonne-Profi
Carcassonne-Profi
Beiträge: 49
Registriert: So 6. Apr 2014, 14:01

deutsche klöster, fluggeräte und fest

Beitrag von zeus »

die regeln der deutschen klöster sehen ja vor, dass das gebiet des klosters durch einen abt bis zum ende besetzt bleibt, d.h. ein dt. kloster regeltechnisch anders zu bewerten ist als eine normale kirche. an dieser stelle tun sich mit den erweiterungen fluggeräte und fest einige fragen auf:

meiner meinung nach ist ein dt. kloster, das unbesetzt ist (aus welchem grund auch immer), ein unbesetztes gebiet, das heißt, eigentlich ist sie mit einem fluggerät besetzbar.

wenn das dt. kloster als normale kirche mit 9 punkten gewertet wurde, könnte man argumentieren, dass das gebiet gewertet wurde, und fürs fluggerät unzugänglich ist, aber spannend wirds bei folgenden konstallationen:
1. ein dt. kloster wurde nie besetzt, kann man ein fluggerät verwenden, um:
1a) als mönch draufzufliegen, wenn derbereich runrum noch nicht voll bebaut ist? (anzunehmender weise ja)
1b) als abt draufzufliegen, unabhängig davon, ob runrum bebaut ist oder nicht?
2. ein dt. kloster wurde durch ein fest leergeräumt also der gefolgsmann zurückgenommen, kann ich dann
2a) mit dem fluggerät drauf, und
2b) muss ich den gefolgsmann durch fluggerät so einsetzen wie der vorherige war (also als abt, wenn vorher ein abt drauf war)

ähnliche fragen ergeben sich auch beim zurücknehmen von gefolgsleuten durch das schicksalsrad, was aber eine der wenigen erweiterungen ist, die ich nicht habe.


auch wenn diese fragen vielleicht eher banal erscheinen, haben sie für mich dennoch eine gewisse relevanz, denn wenn ich mit meiner freundin wieder mal ein 800+ kärtchen-spiel spiele, kann ein einzelner abt schnell man 100+ punkte ausmachen...
--
geschrieben von meinen Notebook, unter Zurhilfenahme einer Tastatur
Benutzeravatar

diggidi
Carcassonne-Meister
Carcassonne-Meister
Beiträge: 118
Registriert: Mo 22. Jul 2013, 18:00

Re: deutsche klöster, fluggeräte und fest

Beitrag von diggidi »

Also ich sehe das so: Egal wieso, ein Kloster ohne Männchen, bei dem nicht alle 8 Karten drum herum schon plaziert sind ist ein freies Kloster und kann mit einem Fluggerät besetzt werden, egal ob Mönch oder Abt (Bedingung ist natürlich Würfelglück). Liegen allerdings außenrum schon 8 Karten ist das Kloster als Gebiet abgeschlossen unabhängig davon, dass der Abt erst am Schluss gewertet wird; ergo kann es auch nicht mehr mit einem Abt besetzt werden.

Wenn das Kloster leer geräumt wurde durch Fest, Drache... ist es danach meiner Meinung nach egal ob man einen Mönch oder Abt setzt, unabhänigig was vorher darauf stand bzw. ob es schon immer frei war.

Das gleiche Thema ergibt sich auch für den Zaubergang bei der Burgfräulein und Drachen Erweiterung. Da würde ich das genauso praktizieren.

Für Gegenargumente bin ich offen.
Benutzeravatar

CARfirst
Helferlein
Helferlein
Beiträge: 312
Registriert: Mo 20. Okt 2014, 16:19

Re: deutsche klöster, fluggeräte und fest

Beitrag von CARfirst »

Bei den Abt-Klöstern bin ich der Meinung, dass diese nur beim ziehen der Karte mit einem Abt besetzt werden können. Äbte können nicht mit einem Ketzer herausgefordert werden (Da das Kloster erst am Schluss fertig ist). und wenn ein Deutsches Kloster abgeräumt wurde oder unbesetzt ist, kann man es nur mit einem Mönch besetzten. Alle anderen Klöster sind schließlich von der Abt-Regel ausgeschlossen.

Wenn man allerdings mit einem Katapult den Abt trifft, kann man diesen austauschen, bzw. einen eigenen Abt dazustellen (Dieser muss aber als Abt eingesetzt werden, da zuvor ein Abt darauf stand).

Durch die Stadt (Graf König Konsorten) kann man das Kloster übrigens auch besetzen.
Beim Spiel kann man einen Menschen in einer Stunde besser kennen lernen als im Gespräch in einem Jahr.
Benutzeravatar

Safari
Carcassonne-Gott 05
Carcassonne-Gott 05
Beiträge: 2398
Registriert: Do 16. Mai 2013, 01:02

Re: deutsche klöster, fluggeräte und fest

Beitrag von Safari »

CARfirst hat geschrieben:Bei den Abt-Klöstern bin ich der Meinung, dass diese nur beim ziehen der Karte mit einem Abt besetzt werden können. Äbte können nicht mit einem Ketzer herausgefordert werden (Da das Kloster erst am Schluss fertig ist). und wenn ein Deutsches Kloster abgeräumt wurde oder unbesetzt ist, kann man es nur mit einem Mönch besetzten. Alle anderen Klöster sind schließlich von der Abt-Regel ausgeschlossen.

Wenn man allerdings mit einem Katapult den Abt trifft, kann man diesen austauschen, bzw. einen eigenen Abt dazustellen (Dieser muss aber als Abt eingesetzt werden, da zuvor ein Abt darauf stand).

Durch die Stadt (Graf König Konsorten) kann man das Kloster übrigens auch besetzen.
Ich wüsste nicht warum ich auf ein leeres illustriertes Kloster (wir haben ja jetzt auch belgische und niederländische) später keinen Abt setzen dürfte? Ist mir nicht so einleuchtend, da sich die Abt-Funktion ja nicht dezidiert auf das Legen des Kärtchens bezieht. Wie es mit der Stadt und dem Setzen eines Abtes aussieht ist mir zu schwierig zu beantworten.
Liebe Grüße

Safari

(\__/)
(O.o )
(> < )
Das ist Häschen. Kopiere Häschen in deine Signatur um ihm zu helfen, die ganze Welt zu bevölkern.
Benutzeravatar

Themen Autor
zeus
Carcassonne-Profi
Carcassonne-Profi
Beiträge: 49
Registriert: So 6. Apr 2014, 14:01

Re: deutsche klöster, fluggeräte und fest

Beitrag von zeus »

Safari hat geschrieben: Ich wüsste nicht warum ich auf ein leeres illustriertes Kloster (wir haben ja jetzt auch belgische und niederländische) später keinen Abt setzen dürfte? Ist mir nicht so einleuchtend, da sich die Abt-Funktion ja nicht dezidiert auf das Legen des Kärtchens bezieht. Wie es mit der Stadt und dem Setzen eines Abtes aussieht ist mir zu schwierig zu beantworten.

eben genau das. deshalb is das ja für mich so ne schwierige frage
--
geschrieben von meinen Notebook, unter Zurhilfenahme einer Tastatur
Benutzeravatar

diggidi
Carcassonne-Meister
Carcassonne-Meister
Beiträge: 118
Registriert: Mo 22. Jul 2013, 18:00

Re: deutsche klöster, fluggeräte und fest

Beitrag von diggidi »

Mit Stadt meint ihr den Graf von Carcassonne oder? Der ist doch von der Abt-Geschichte gar nicht betroffen!? Da hier ja nur Gefolgsleute während des Spiels aus den "Stadtvierteln Carcassonnes" in ein zu wertendes Gebiet gestellt werden können. Und ein ilustriertes Kloster ist, solange durch einen Abt besetzt, während des Spiels nie ein zu wertendes Gebiet.
CARfirst hat geschrieben:Wenn man allerdings mit einem Katapult den Abt trifft, kann man diesen austauschen, bzw. einen eigenen Abt dazustellen (Dieser muss aber als Abt eingesetzt werden, da zuvor ein Abt darauf stand).
Da stimme ich zu, "Verführung" ist ein direkter Austausch, wird diese Plättchen katapultiert wird ggf. Abt mit Abt und Mönch mit Mönch getauscht.
Benutzeravatar

Safari
Carcassonne-Gott 05
Carcassonne-Gott 05
Beiträge: 2398
Registriert: Do 16. Mai 2013, 01:02

Re: deutsche klöster, fluggeräte und fest

Beitrag von Safari »

diggidi hat geschrieben:Mit Stadt meint ihr den Graf von Carcassonne oder? Der ist doch von der Abt-Geschichte gar nicht betroffen!? Da hier ja nur Gefolgsleute während des Spiels aus den "Stadtvierteln Carcassonnes" in ein zu wertendes Gebiet gestellt werden können. Und ein ilustriertes Kloster ist, solange durch einen Abt besetzt, während des Spiels nie ein zu wertendes Gebiet.
Das stimmt aber auch wieder! Hab ich gar nicht bedacht. Wenigstens eine Frage weniger.
Ach ja: Anderswo habe ich grade die tolle Bezeichnung "Länder-Kloster" gehört. Die find ich viel toller als mein holpriges "illustriertes Kloster". :)
Liebe Grüße

Safari

(\__/)
(O.o )
(> < )
Das ist Häschen. Kopiere Häschen in deine Signatur um ihm zu helfen, die ganze Welt zu bevölkern.
Antworten

Zurück zu „Regelfragen "Offizielle Erweiterungen"“