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Ein Paar Fragen

Verfasst: Fr 29. Mär 2013, 23:54
von Blackline2008
Hallo, bin neu hier und hab gleich mal ein paar fragen :-)

Frage 1:

Und zwar kann ich meinen Baumeister mit meinem Wagen in einer stadt besetzen?

Der Wagen wird ja lt. Anleitung wie ein Gefolgsmann behandelt.

Frage 2:

Wenn ich mit der Abtei Karte alle umliegenden Felder schließe werden ja zb. Die angrenzenden Städte gewertet falls sie geschlossen werden.
Wird die Abtei - Karte selbst auch mitgezählt?

Frage 3:

Wenn ich den Zaubergang lege darf ich ja auf eine BELIEBIGE karte, sprich alle ausliegenden unbesetzten Karten meine figur legen?!

Frage 4:
Burgfräulein
In einer Online Anleitung (pdf) von 2007 steht das ich wenn icj die karte an einer schon besetzten stadt lege, einen GFM entfernen MUSS. Gegebenenfalls auch meinen eigenen.

Jedoch in meiner Anleitung von der BigBox mit den 5 Erweiterungen stehtdas ich eine Fugur entfernen KANN.
Was ist nun richtig?

Gruß black

Re: Wagen mit Baumeister?

Verfasst: Sa 30. Mär 2013, 07:40
von Fritz_Spinne
Hallo und herzlich willkommen,

1. Selbstverständlich kannst du eine Stadt (oder auch eine Straße), die du mit einem Wagen besetzt hast, dann auch mit einem Baumeister besetzen, wenn du das Gebiet mit einer weiteren Karte vergrößerst. Das geht auch mit dem Bürgermeister.

2. Die Abtei-Karte zählt nicht zu den umgebenden fertiggestellten Gebieten, aber sie zählt als Kloster-Umgebung mit. Punkte für die Abtei gibt es, wenn sie selbst wie ein Kloster mit einem Mönch besetzt wird.

3. Bei Benutzung des Zaubergangs darf der Gefolgsmann auf eine beliebige Karte, allerdings nur auf ein unbesetztes Gebiet. Außerdem gibt es da noch Tabu-Gebiete (In die Stadt Carcassonne, auf das Schicksalsrad), wenn man mit bestimmten weiteren Erweiterungen spielt, der Drache darf dort auch nicht hin.

4. Die spätere BIG-BOX Regel ist diejenige, die sich als die bessere herausgestellt hat - gelegentlich merken auch Spieleerfinder und -redakteure, dass es Besseres als das Gute gibt.



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Re: Wagen mit Baumeister?

Verfasst: Sa 30. Mär 2013, 11:03
von kettlefish
zu 3. Anmerkung zu Zaubergang und die von Fritz_Spinne genannten Tabu-Gebiete:
Der Gefolgsmann darf durch den Zaubergang in unbesetzte Gebiete außerhalb des Schicksalsrades und außerhalb der Mauern der Stadt von Carcassonne.


Nähere Informationen dazu findest Du hier:
Gefolgsleute auf Sondergebiete?

Re: Ein Paar Fragen

Verfasst: Fr 10. Mai 2013, 13:30
von kettlefish
Telefonat mit HiG - Georg Wild - 10 05 2013

Die oben aufgeführten Antworten sind korrekt.

Eine Anmerkung noch zu Punkt 3:
Durch den Zaubergang kann der Gefolgsmann in ein unbesetztes und noch nicht abgeschlossenes Gebiet gesetzt werden.